Betriebsunterbrechungsversicherung

Die Betriebsunterbrechungsversicherung ist die Sammelbezeichnung für diejenigen Versicherungsarten der Schadenversicherung, die Versicherungsschutz für Erlöseinbußen infolge einer Betriebsunterbrechung oder Beeinträchtigung in der betrieblichen Leistungserstellung und -verwertung gewähren. Die Betriebsunterbrechungsversicherung zahlt die entgangenen Erlöse und sichert den Betrieb in Ausfallzeiten.

Eine Betriebsunterbrechungsversicherung deckt die finanziellen Einbußen einer Unterbrechung des Betriebes ab, in denen der Schaden aufgrund von Einbruch, Leitungswasserschaden, Sturm, Hagel, Schneedruck, Felssturz/Steinschlag, Erdrutsch, Glasbruch aber auch Feuer entstanden ist.

Die Betriebsunterbrechungsversicherung ersetzt den entgangenen Gewinn sowie die nicht erwirtschafteten fortlaufenden (fixen) Kosten während der sogenannten Haftzeit. Die Haftzeit beträgt regelmäßig 12 Monate ab Eintritt des Sachschadens (und nicht der Betriebsunterbrechung). Über gesonderte Vereinbarungen kann die Haftzeit verlängert werden, z. B. wenn eine Betriebswiederaufnahme innerhalb dieser Zeit vorhersehbar nicht erreicht werden kann. So sind beispielsweise überjährige Haftzeiten von 24 oder auch 36 Monaten durchaus üblich. Die Betriebsunterbrechung endet, wenn die vollständige kaufmännische und technische Betriebsbereitschaft wiederhergestellt ist.

Problematisch in der Betriebsunterbrechungsversicherung ist die Festsetzung einer Versicherungssumme. Grundsätzlich soll die Versicherung den möglichen Ertragsausfall in der Zukunft abdecken, obwohl im Voraus nur grobe Schätzungen dieser Werte vorgenommen werden können. In der Praxis werden verschiedene Konzepte angewandt, um dieses Problem zu umgehen. So kann auf die Versicherungssumme beispielsweise eine sogenannte Nachhaftung addiert werden, die sich üblicherweise auf 30 % beläuft. Nach Ablauf eines Versicherungsjahres wird der tatsächlich erwirtschaftete Unternehmensertrag mit der Versicherungssumme verglichen und ggf. Prämie nacherhoben bzw. (innerhalb gewisser Grenzen) zurückerstattet.

Schadenbeispiel:

Durch einen Brand werden Maschinen beschädigt. Der Sachschaden wird von einer Sachinhaltsversicherung übernommen, allerdings dauern die Abwicklung und Neubeschaffung bzw. die Instandsetzung der Maschinen einige Tage. In dieser Zeit laufen die Betriebskosten weiter, es kann aber nicht produziert oder gearbeitet werden. Je nach Zeitspanne der Betriebsunterbrechung kommen kleine und große Unternehmen mit geringen Rücklagen schnell ins Schwimmen, denn die Mieten, Zinsen und Angestellten können irgendwann nicht mehr bezahlt werden.

Um dieses Ausfallrisiko zu minimieren, bieten Versicherungen eine Betriebsunterbrechungsversicherung an. Eine Betriebsunterbrechungsversicherung zahlt die entgangenen Erlöse und sichert den Betrieb in Ausfallzeiten.

Eng verbunden mit der Betriebsunterbrechungsversicherung sind die Ertragsausfallversicherung, die Praxisausfallversicherung und die Betriebsschließungsversicherung in Folge von Seuchengefahren.

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