Gewässerschadenhaftpflichtversicherung

Die Gewässerschadenhaftpflichtversicherung sichert die einhergehende finanzielle Belastung im Falle

einer undichten Anlage mit wassergefährdenden Stoffen ab, sollte der Inhaber einer Anlage auf Grund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen aus Schäden an Gewässern auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden.

So ist beispielsweise nicht nur der Inhaber eines Heizöltanks abgesichert, sobald das auslaufende Öl das Grundwasser kontaminiert, sondern auch alle Personen, die im Auftrag des Inhabers Arbeiten an diesem Objekt durchführen (Verwaltung, Wartung oder Betreuung).

Versichert sind Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden bis  zur im Versicherungsschein genannten Deckungssumme.

Wofür ist eine Gewässerschadenhaftpflichtversicherung da?

Laut § 89 Abs. 2 Wasserhaushaltgesetzes (WHG) ist der Betreiber der Anlage zum Ersatz des daraus einem anderen entstehenden Schaden verpflichtet, wenn derartige Stoffe in ein Gewässer gelangen

und die Wasserbeschaffenheit nachteilig verändert wird.

Da schon sehr geringe Konzentrationen von Öl ausreichen, um mehrere tausende Liter Wasser zu verunreinigen und starke Bodenverseuchung zu verursachen kann man davon ausgehen, dass auf jeden Fall Schadenersatzansprüche an den Versicherungsnehmer im Falle eines Schadens gestellt werden.

Der Inhaber einer solchen Anlage muss für die Schäden in unbegrenzter Höhe einstehen,

egal, ob er sie schuldhaft oder ohne eigenes Verschulden verursacht hat, da

der Betreiber eines Öltanks oder einer anderen Anlage mit gefährlichen Stoffen der Gefährdungshaftung unterliegt.

Wohnt der Betreiber eines Heizöltanks z.B. in der Nähe von Flüssen, Seen, Sümpfen, Natur- oder Trinkwasserschutzgebieten ist eine Gewässerschadenhaftpflicht existenziell wichtig. Auch in Hochwassergebieten ist die Gewässerschadenhaftpflicht nützlich, da gerade gefährliche

Wasserverunreinigungen starke finanzielle Belastung, für die haftende Person bedeuten kann.

Was leistet eine Gewässerschadenhaftpflichtversicherung?

Die Gewässerschadenhaftpflichtversicherung schützt den Versicherungsnehmer vor Kosten, die bei der Abtragung von verseuchter Erde und der Beseitigung von Gefahrstoffen entstehen.

Die Versicherung geht den Forderungen Dritter nach, die meist hohe finanzielle Liquidität voraussetzt oder kommt für Material und Sachschäden auf. Unberechtigte Forderungen werden von der Versicherung abgewehrt und bis zur letzten Instanz verteidigt. Je nach der vorher vertraglich vereinbarten Deckungssumme, wird dann von dem jeweiligen Versicherer entschädigt.

Welche Schadensfälle und Kosten sind versichert?

Versichert sind in der Regel folgende Fälle:

  • Heizöl tritt aus undichten Leitungen aus.
  • Rohrleitungen vom und zum Tank brechen.
  • Der Tank schlägt Leck und Öl tritt aus.
  • Kosten für die Reinigung von verschmutzten Gewässern, Kosten für das Ausbaggern, Abfahren und Verbrennen kontaminierten Erdreichs, Gutachterkosten.

Wonach berechnet sich der Beitrag einer Gewässerschaden­haftpflichtversicherung?

Der Betrag für die Gewässerschadenhaftpflicht berechnet sich im Wesentlichen nach drei Faktoren:

  • Fassungsvolumen
  • Gewünschte Versicherungssumme
  • Bauart des Tanks (ober- oder unterirdisch)

Oberirdische Heizöltanks sind in der Regel günstiger in der Gewässerschadenhaftpflichtversicherung im Vergleich zu einem unterirdischen Tank. Ein Leck an einem Tank im Keller oder oberhalb des Erdreichs fällt schneller auf, wodurch der Schaden meistens geringer ausfällt, als ein Schaden an einer maroden Stelle an einem unterirdischen Tank, der ggf. lange unbemerkt bleibt.

In vielen Privathaftpflichtversicherungen ist die Gewässerschadenhaftpflichtversicherung für das selbstgenutzte Objekt bereits inkludiert und es wird kein weiterer Vertrag benötigt.

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