Grundschuldabtretung

Die Grundschuldabtretung ist ein wichtiges Instrument für Kreditnehmer, die bei ihrer Anschlussfinanzierung die Bank wechseln möchten. Hierbei wird die Grundschuld von der bisherigen Bank an die neue Bank weitergereicht. Zudem erfolgt eine Eintragung der Abtretung im Grundbuch der Immobilie.

Warum wird Grundschuldabtretung durchgeführt?

Kurz bevor bei einer Baufinanzierung die Zinsbindung ausläuft, ist es wichtig, dass die Kreditnehmer sich Gedanken um eine Anschlussfinanzierung machen. Dabei haben sie die Wahl, bei ihrer bisherigen Bank eine Verlängerung (Prolongation)) in Anspruch zu nehmen, oder sich für das Angebot einer anderen Bank (Umschuldung)) zu entscheiden.

Die Umschuldung erweist sich nach einem umfangreichen Anbietervergleich oft als äußerst lohnend. Doch die neue Bank benötigt wie das bisherige Finanzinstitut eine Kreditsicherheit in Form einer Grundschuld. Auf den ersten Blick wäre es naheliegend, die Grundschuld bei der alten Bank löschen und eine Grundschuld für den künftigen Finanzierungspartner eintragen zu lassen.

Die Grundschuldabtretung ist hier jedoch der deutlich kostengünstigere Weg. Durch sie kann die bisherige Grundschuld einfach auf die neue Bank übertragen werden. So sparen sich Kreditnehmer vor allem die hohen Kosten einer erneuten Grundschuldeintragung.

Für wen ist eine Abtretung von Grundschulden interessant?

In erster Linie wird die Grundschuldabtretung bei einer Anschlussfinanzierung genutzt. 

Welcher Aufwand ist mit der Grundschuldabtretung verbunden?

Für Kreditnehmer fällt der Aufwand bei einer Grundschuldabtretung äußerst gering aus. Informiert er die neue Bank über den Wunsch der Grundschuldabtretung und reicht alle Unterlagen ein, übernimmt diese den Rest. Normalerweise lässt sich eine Grundschuldabtretung in wenigen Tagen erledigen. Ein Besuch beim Notar ist für den Kreditnehmer nicht erforderlich.

Die Banken regeln die Formalitäten unter sich und sorgen auch dafür, dass die Abtretung der Grundschuld notariell beglaubigt wird. Zusätzlich veranlasst der Notar die Eintragung der Grundschuldabtretung ins Grundbuch der Immobilie.


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