Obliegenheitsverletzung

Obliegenheitsverletzung ist in erster Linie ein Begriff aus dem Versicherungsrecht, wird aber auch in anderen Rechtsgebieten verwendet. Unter Obliegenheiten werden Pflichten seitens des Versicherungsnehmers verstanden, die er erfüllen muss, um im Schadensfall eine Leistung vom Versicherer zu erhalten. Kommt er diesen vertraglichen Pflichten bzw. diesen bestimmten Verhaltensweisen vor Schadeneintritt oder auch nach Schadenseintritt nicht nach, wird von einer Obliegenheitsverletzung gesprochen. In diesem Fall kann der Versicherungsgeber die Leistung verweigern und muss nicht für die Entschädigung aufkommen.

Obliegenheiten und somit auch Obliegenheitsverletzungen sind Bestandteil eines jeden Versicherungsvertrages -, ganz gleich, ob Kfz-Versicherung, Gebäudeversicherung oder Hausratversicherung. Mit Abschluss des Versicherungsvertrages akzeptiert der Versicherungsnehmer seine Pflichten und kennt die vertraglichen Konsequenzen schuldhaften Handelns.

Unterschiedliche Formen der Obliegenheitsverletzung

Eine Obliegenheitsverletzung ist grundsätzlich gegeben, wenn sich der Versicherungsnehmer vorsätzlich schuldhaft zeigt bzw. schuldhaft und grob fahrlässig agiert hat. Außerdem wird ein logischer, kausaler Zusammenhang zwischen seiner Handlung und dem entstandenen Schaden vorausgesetzt, damit der Versicherer nicht für den Schaden leisten muss. Es wird in diesem Fall davon ausgegangen, dass der Versicherungsnehmer vorsätzlich handelt und mit Wissen und Wollen einen Schaden herbeiführt. Zur Klärung steht jedoch immer der Versicherer in der Beweispflicht, der darlegen muss, dass eine Obliegenheitsverletzung vorliegt.

Bei grober Fahrlässigkeit ist hingegen der Versicherungsnehmer in der Pflicht, das Gegenteil zu beweisen.

Im Falle einer vorsätzlichen Obliegenheitsverletzung agiert der Versicherungsnehmer mit Wissen und Wollen. Der Versicherungsgeber kann ihm somit fristlos kündigen.

Die arglistige Verletzung der Obliegenheiten zielt auf eine vorsätzliche Irreführung ab: Die Handlung des Versicherungsnehmers muss einen gegen die Interessen des Versicherers gerichteten Zweck verfolgen und mit dem Wissen verbunden sein, dass sein Verhalten den Versicherungsgeber bei der Schadensregulierung eventuell beeinflussen kann. Auch, wenn hier kein kausaler Zusammenhang besteht, ist das Versicherungsunternehmen bei vorsätzlicher Verletzung von seinen Leistungen befreit.

Wann liegt keine Obliegenheitsverletzung vor?

Eine Obliegenheitsverletzung liegt nicht vor, wenn der Versicherungsnehmer keine Schuld an dem Schaden hat, die Folgen seines Handelns nicht abschätzbar waren oder das Resultat des Verhaltens unwahrscheinlich war. In diesen Fällen wird von einfacher Fahrlässigkeit gesprochen, sodass der Versicherer umfassend leisten muss. Hier kann der Versicherungsgeber im Anschluss mit einer Frist von einem Monat kündigen, wenn der Versicherungsnehmer schwerwiegende Informationen vor Vertragsbeginn nicht mitteilt und der Versicherer den Vertragsschluss aufgrund dieser Details abgelehnt hätte.

Obliegenheitsverletzung Kfz-Versicherung

Am Beispiel einer Kfz-Versicherung können unter anderem folgende Obliegenheitsverletzungen auftreten, durch die die Versicherung ihre Leistung verweigern kann:

  • Nichtzahlung oder nicht fristgerechte Zahlung der Versicherungsprämie
  • Nutzung des Fahrzeugs für einen nicht vertraglich angegebenen Zweck
  • Führen des Fahrzeugs ohne Führerschein
  • zu hohe Alkohol-Blutwerte
  • Einsatz des Fahrzeugs bei illegalen Straßenrennen

Nach Schadenseintritt können am Beispiel einer Kfz-Versicherung unter anderem folgende Obliegenheitsverletzungen stattfinden:

  • Der Anzeigepflicht wird nicht nachgekommen
  • Der Versicherungsnehmer kommt seiner Schadenminderungspflicht nicht nach
  • Der Versicherungsnehmer hält bewusst wichtige Informationen zur Schadensklärung zurück

Die vorvertraglichen als auch vertraglichen Obliegenheitsverletzungen werden dem Versicherungsnehmer in der Versicherungspolice mitgeteilt.

Das Erfüllen von Obliegenheiten kann nicht eingeklagt werden. Außerdem ist der Versicherungsnehmer bei Nichterfüllung nicht schadensersatzpflichtig. Allerdings kann der Versicherer dem Versicherungsnehmer nach einer Obliegenheitsverletzung und je nach Schwere der Obliegenheitsverletzung, die Leistung kürzen, verweigern oder den ganzen Versicherungsvertrag vollständig kündigen. Wenn ein Versicherungsvertrag trotz der Verletzung der Versicherungsobliegenheiten weitergeführt wird, kommt es oft zu veränderten Versicherungsbedingungen.

Woran muss sich ein Versicherer bzgl. Obliegenheiten halten?

Auch der Versicherer selbst unterliegt Obliegenheiten. Er ist dazu verpflichtet:

  • den Versicherungsvertrag verständlich und transparent zu formulieren
  • Obliegenheiten an geltendes Recht anpassen
  • Obliegenheiten deutlich zu erwähnen
  • Verhältnismäßigkeit anzuwenden

Es ist also als Versicherungsnehmer sehr wichtig, die genauen Versicherungsbedingungen durchzulesen und bei Rückfragen nachzufragen, damit ihm keine Nachteile entstehen.

Verzicht auf Einrede der Verletzung von Obliegenheiten

In vielen neuen Versicherungsbedingungen wird analog des Verzichts auf Einrede der groben Fahrlässigkeit auch der Verzicht auf Leistungsverweigerung auf Grund der Verletzung von Obliegenheiten versichert. Im Gegenteil zur groben Fahrlässigkeit jedoch in der Regel nicht unbegrenzt, sondern bis zu einer festgelegten Entschädigungsgrenze – in der Regel 1000 Euro.


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