Versicherungsbedingungen

Eine Versicherung ist ein Produkt, welches ausschließlich durch die rechtlichen Bestimmungen des Versicherungsvertrages (Versicherungsbedingungen) dargestellt werden kann.

Die Versicherung ist nicht gegenständlich, weshalb die Versicherungsbedingungen gegenüber normalen Vertragsvereinbarungen von besonderer Bedeutung sind.

Der Vertragsgegenstand bildet sich erst aus den Versicherungsbedingungen, die sich in Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) und Besondere Versicherungsbedingungen (BVB) aufteilen.

Zusätzlich sind für die Vertragsgestaltung aber beispielsweise auch die Regelungen aus den gesetzlichen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) oder des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) relevant.

Die Verträge der Versicherer und deren Versicherungsbedingungen sollten möglichst einheitlich sein, da es sich bei einer Versicherung um ein kollektives Geschäft handelt, bei dem die Versicherer große Zahlen gleichartiger Risiken gemeinschaftlich ausgleichen müssen. Vereinfacht gesagt, zahlen alle Versicherungsnehmer in einen großen Topf ein, um aus diesem bei Eintreten eines Schadens schöpfen zu können.

Zur Vereinheitlichung der Verträge verwenden die Versicherer möglichst für alle Verträge die gleichen Versicherungsbedingungen, von denen nur im Einzelfall abgewichen werden kann. Die Vereinbarungen der Versicherungsverträge werden als Bedingungen bezeichnet. Bedingungen, unter welchen die Versicherungen den Versicherungsschutz gewähren.

Siehe hierzu auch Allgemeine Versicherungsbedingungen, Besondere Versicherungsbedingungen und Klauseln.


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