Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB)

Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) sind Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Versicherungsbranche. Diese enthalten vom Versicherer vorformulierte Rahmenbedingungen, welche bei allen Versicherungsarten zugrunde gelegt werden und die in den einzelnen Versicherungsverträgen nicht erneut genannt werden müssen.

Die Versicherungsunternehmen formulieren die AVB auf der Basis von Gesetz und Rechtsprechung. Sie dienen als Rechtsgrundlage für die Versicherungsverträge und werden dem Versicherungsnehmer vor Abschluss des Vertrages zur Verfügung gestellt.

Die Menge, der Umfang und der Inhalt der dem Kunden zu erteilenden Informationen ist im VVG geregelt (Verordnung über Informationspflichten bei Versicherungsverträgen (VVG-InfoV)).

Was genau beinhalten die AVB?

Im Gegensatz zu den Besonderen Versicherungsbedingungen (BVB), in denen die individuellen Vertragsgegebenheiten berücksichtigt werden, regeln die AVB die generellen Vereinbarungen für die einzelnen Versicherungsverträge. Hierzu gehört beispielsweise die Fälligkeit der Beiträge und entsprechende Rechtsfolgen des Zahlungsverzuges, Art, Umfang und Fälligkeit der Versicherungsleistungen durch den Versicherer, Obliegenheiten und Anzeigepflichten des Versicherungsnehmers, die Angabe inländischer Gerichtsstände, Ausschlüsse vom Versicherungsschutz u.v.m.

Die AVB gibt es für jede Versicherungssparte und für jeden Versicherungszweig in abgewandelter Form wie zum Beispiel die Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) oder die Allgemeinen Bedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB).

Wenn ein konkreter Versicherungsvertrag abweichend von den AVB gestaltet werden soll, bedarf es sogenannter „Besonderer Versicherungsbedingungen (BVB)“, individueller Klauseln oder Zusatzbedingungen. Können diese jedoch einer Vielzahl von Versicherungsverträgen zugrunde gelegt werden, handelt es sich wiederum um Allgemeine Versicherungsbedingungen.

Seit 1994 sind die AVB nicht mehr genehmigungspflichtig. Dies bedeutet jedoch nicht, dass sie auch keiner Rechtskontrolle unterliegen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist für die Rechtskontrolle zuständig.


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