Risikolebensversicherung

Die Risikolebensversicherung gilt als Individualversicherung und wird auch "Hinterbliebenenversicherung"
oder "Hinterbliebenenschutz" genannt. Die Risikolebensversicherung sichert im Grunde nicht den
Versicherungsnehmer ab, sondern seine Hinterbliebenen: Im Todesfall zahlt die Versicherung den
Angehörigen bzw. der Familie des Versicherungsnehmers oder einem anderen, vorher festgelegten
Begünstigten einen bestimmten Betrag aus (Todesfallleistung).

Wie hoch muss die Versicherungssumme sein?

Je nach familiärer Situation sind unterschiedliche Versicherungssummen möglich. Dabei sollte sich die
Versicherungssumme nach der Anzahl der Kinder, der räumlichen Lebenssituation sowie nach dem
Einkommen der Hinterbliebenen angepasst sein, um eine sinnvolle Absicherung zu erzielen. In den
meisten Fällen liegt die Versicherungssumme bei etwa drei bis fünf Jahres-Brutto-Gehältern. Im Rahmen
einer Immobilienfinanzierung verlangen oftmals die Kreditgeber eine Absicherung in Form einer
Risikolebensversicherung.

Der Versicherungsnehmer kann als Begünstigte auch Geschäftspartner, Vereine, Unternehmen und
andere Personen oder Institutionen benennen.

Die Höhe des Versicherungsbeitrages wird individuell zwischen Versicherungsnehmer und
Versicherungsgesellschaft besprochen. Folgende Kriterien werden dabei berücksichtigt:

Alter
Größe / Gewicht
Laufzeit des Vertrages
berufliche Risiken
Alltags- und Freizeitrisiken
gesundheitliche Risiken
Versicherungssumme

Mit der Risikolebensversicherung können die Hinterbliebenen laufende Kredite abbezahlen, die
Ausbildung der Kinder finanzieren oder das fehlende Einkommen kompensieren.

Welche Arten von Risikolebensversicherung gibt es?

Es gibt die klassische Risikolebensversicherung für eine Person, die sogenannte verbundene
Risikolebensversicherung (für Paare) und die Restschuldversicherung.

Verbundene Risikolebensversicherung

Mit dieser Versicherung sichern sich zwei Personen gegenseitig im Todesfall des jeweils anderen ab. Die
verbundene Risikolebensversicherung kann zum Beispiel für Familien sinnvoll sein, in denen es zwei
Haupteinkommen gibt. Die verbundene Risikolebensversicherung kostet als Paar-Tarif einen günstigeren
Beitrag.

Restschuldversicherung

Mit der Restschuldversicherung sichert der Versicherungsnehmer seine Familie (oder andere
Begünstigte) gegen Ansprüche aus Darlehen (oder laufenden Krediten) ab. Das bedeutet, Hinterbliebene
müssen nicht selbst für die Abzahlung des Darlehens aufkommen. Sie empfiehlt sich, wenn es zum
Beispiel Hauseigentum bzw. einen Immobilienkredit gibt oder andere Kredite, die die ganze Familie
betreffen, noch Vertragslaufzeit haben. Die Versicherungssumme fällt dabei von Jahr zu Jahr um den
jeweils festgelegten Prozentsatz. In der Regel wird hier der gleiche Prozentsatz angesetzt, um den
ebenfalls das Darlehen fällt.

Wann ist der richtige Zeitpunkt, um eine Risikolebensversicherung abzuschließen?

Ein Abschluss der Versicherung bietet sich an, wenn es familiäre oder lebensbedingte Änderungen gibt:
die Geburt eines Kindes, ein Immobilienkauf oder um die Familie im Todesfalle des
Versicherungsnehmers abzusichern. Dabei ist es wichtig, eine Nachversicherungsgarantie oder
Optionsrechte mit in die Police einzuschließen, um die Risikolebensversicherung immer wieder an
veränderte Lebensumstände anpassen zu können.

Muss die Auszahlung der Versicherungssumme versteuert werden?

Nein, die Versicherungssumme gilt nicht als Einkommen und ist somit nicht einkommenssteuerpflichtig. In
manchen Fällen kann jedoch eine Erbschaftssteuer anfallen (primär bei unverheirateten Paaren). Mit einer
sogenannten "Überkreuzversicherung" kann die Erbschaftssteuer jedoch umgangen werden.

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