Selbstbeteiligung

Im Versicherungswesen versteht man unter Selbstbeteiligung den Anteil, der im Versicherungsfall selbst vom Versicherungsnehmer zu tragen ist. Die Selbstbeteiligung wird entweder jährlich oder pro Schadensfall angewendet. Als absoluter oder prozentualer Anteil wird er vertraglich vereinbart oder gesetzlich festgelegt.

In der Kfz-Versicherung ist bei vielen Versicherern beispielsweise eine Selbstbeteiligung in der Kaskoversicherung zwischen 150 Euro und 1.500 Euro wählbar. Die Höhe der Selbstbeteiligung wirkt sich entsprechend auf den zu zahlenden Beitrag aus. Der Versicherer erstattet im Schadenfall nur den Betrag, der über die Selbstbeteiligung hinaus geht.

In der Personenversicherung als auch in der Kompositversicherung bezeichnet die Selbstbeteiligung die nicht vollständige Übernahme eines versicherbaren Risikos durch den Versicherer. Bei der Selbstbeteiligung handelt es sich aus Sicht des Versicherten um ein nicht versichertes Eigenrisiko, weil das unterliegende Risiko der Selbstbeteiligung selbst zu tragen ist. Ein bestimmter Risikoanteil (Selbstbeteiligungsquote) wird dem Versicherungsnehmer überlassen. Einerseits bezweckt die Selbstbeteiligung die Senkung der Versicherungsprämien, weil nicht das gesamte Schadensrisiko von der Versicherung getragen wird. Andererseits zwingt die Selbstbeteiligung die Versicherten bei der Vermeidung versicherter Risiken zur Vorsicht und versucht damit, die Verringerung der Effekte des moralischen Risikos oder die Ausschließung. Der Versicherte kann das Risiko eines Schadenseintritts oftmals selbst beeinflussen, wodurch eine Selbstbeteiligung einen positiven Einfluss auf die Wahrscheinlichkeit eines Schadeneintritts hat. Das Interesse des Versicherungsnehmers an Maßnahmen der Schadenverhütung wird durch hohe Selbstbeteiligungen gesteigert. Die drei wichtigsten Formen der Selbstbeteiligung lauten:

  • Abzugsfranchise
  • Integralfranchise
  • Zeitfranchise

Bei der Abzugsfranchise wird ein bestimmter Betrag festgesetzt, bis zu dem der Versicherungsnehmer seine Schäden selbst trägt. Erstattet werden höhere Schadenskosten unter Abzug des Franchisebetrages. Die Integralfranchise ist eine Form der Selbstbeteiligung, welche seltener angewandt wird. Der Versicherungsnehmer muss Schäden bis zur vereinbarten Höhe selbst tragen. Übersteigt die Schadenhöhe den vereinbarten Betrag, trägt der Versicherer den Schaden vollständig und die Selbstbeteiligung entfällt rückwirkend. Bei der reinen Zeitfranchise – zum Beispiel in der Krankenhaustagegeldversicherung – trägt der Versicherungsnehmer bis zu einem bestimmten Zeitpunkt oder für einen bestimmten Zeitraum (z.B. vom ersten bis zum fünften Tag) die Kosten selbst und das Versicherungsunternehmen trägt die Kosten dann ab einem bestimmten Zeitpunkt (z.B. ab dem 6. Tag).


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