Wohngebäudeversicherung

Die Wohngebäudeversicherung, umgangssprachlich auch Gebäudeversicherung genannt, sichert den Hauseigentümer gegen Schäden ab, die am und rund um sein Gebäude eintreten können. Sie ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, sondern eine freiwillige Versicherung. In der Wohngebäudeversicherung eingeschlossen sind außerdem auch Nebengebäude, Schuppen, Carports und Garagen. Der Standartversicherungsschutz besteht für Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel.

Im Gegensatz zur Hausratversicherung ist es in der Wohngebäudeversicherung möglich die Gefahren auch einzeln zu versichern. So wurde früher häufig bei den s.g. Monopolversicherern die Feuerversicherung abgeschlossen und die übrigen Gefahren bei anderen Versicherern eingedeckt.

Auch für Neubauten bzw. während der Bauphase lässt sich eine Wohngebäudeversicherung bereits abschließen. Dies erfolgt im Rahmen der meist beitragsfreien Feuerrohbauversicherung.

Welche Risiken und Gefahren sichert eine Wohngebäudeversicherung ab?

  • innerhalb der Gefahr Feuer sind Schäden, die durch Brand, Blitzeinschlag, Explosionen oder Implosionen oder den Anprall eines Luftfahrzeuges entstehen versichert
  • in der Gefahr Sturm/Hagel sind Schäden, die durch Sturm mit einer Mindeststärke von Windstärke 8 eintreten sowie Schäden, die durch Hagelkörner entstehen versichert
  • die Gefahr Leitungswasser deckt Schäden, für die Zu- und/oder Abwasser in und an der Immobilie verantwortlich ist: Rohrbrüche, Schlauchplatzer, zerbrochene Aquarien, Klima- und Heizungsanlagen, Wasserbetten und Schäden die durch Frost entstehen

Zusatzversicherung Wohngebäude

Die gängigste Zusatzversicherung im Rahmen einer Wohngebäudeversicherung umfasst Elementarschäden. Darunter fallen Erdbeben, Erdrutsche, Vulkanausbrüche, Überschwemmungen, Erdsenkungen, Lawinen oder Schneedruck. In der normalen Wohngebäudeversicherung sind diese Elementar-Gefahren nicht eingeschlossen. Ob eine Elementarschadenversicherung empfehlenswert ist, sollte ein Versicherungsnehmer mit seiner Versicherungsgesellschaft besprechen.

Hier hilft zusätzlich der Kompass Naturgefahren des GDV:            Naturgefahren-Check fürs Haus: Jetzt Risiko online ermitteln (dieversicherer.de)

Welche Kosten übernimmt eine Wohngebäudeversicherung?

Die Gebäudeversicherung erstattet finanzielle Folgen zum Neuwert, die durch oben genannte Gefahren entstanden sind. Sie tritt also ein, wenn es um Reparaturen am und im Haus geht oder wenn ein Wiederaufbau des Gebäudes notwendig ist.

Unterschied zwischen Hausratversicherung und Wohngebäudeversicherung

Die Hausratversicherung erstattet Schäden, die an losen Besitztümern(beweglichen Sachen) geschehen. Das umfasst zum Beispiel Möbel, Kleidung, Schmuck und andere Gegenstände, die zum Haushalt des Versicherungsnehmers gehören und nicht fest mit dem Gebäude verbunden sind.

Die Gebäudeversicherung hingegen übernimmt die Kosten für Schäden und finanzielle Folgen, die unmittelbar an der Immobilie passieren: Ein abgedecktes Hausdach, Schäden an der Bausubstanz oder ein Rohrbruch werden dementsprechend durch die Wohngebäudeversicherung abgedeckt.

Wann zahlt eine Wohngebäudeversicherung nicht?

Die Wohngebäudeversicherung zahlt nicht, wenn der Schaden durch den Versicherungsnehmer vorsätzlich herbeigeführt wird.

Was kostet eine Gebäudeversicherung?

Wie hoch die Versicherungsprämie für eine Wohngebäudeversicherung ausfällt, ist von verschiedenen Faktoren abhängig und wird individuell berechnet.

Neben dem Leistungsumfang und dem regionalen Risiko, also wo befindet sich das Gebäude, fragen Versicherer auch nach der Lage des Gebäudes, der Größe der Wohnfläche, dem Baujahr und die Bauart sowie der Ausstattung der Immobilie.

Es gilt: Je mehr Fläche das Gebäude hat, je älter es ist und je mehr Leistungsumfang die Versicherungspolice beinhaltet, desto teurer wird die Versicherungsprämie. Auch für einen Pool im Haus ist eine höhere Versicherungsprämie zu zahlen, da hierbei das Risiko durch Wasserschäden wesentlich gesteigert ist im Vergleich zu einem Haus ohne Pool.

Wie bei anderen Versicherungen auch, unterliegt der Versicherungsnehmer vor und bei Abschluss einer Wohngebäudeversicherung gewissen Obliegenheiten: Der Versicherungsnehmer muss den Versicherer über den tatsächlichen Zustand des Gebäudes aufklären und bauliche Veränderungen mitteilen. Auch Reparaturarbeiten müssen durch einen fachkundigen Experten beseitigt werden, um die Versicherungsdeckung nicht zu verlieren.

Muss ich eine E-Ladestation, also Wallbox, extra versichern?

Da die Wallbox fest mit dem Gebäude verbunden ist, ist sie in der Wohngebäudeversicherung bereits gegen Schäden durch Blitzeinschlag, Feuer und Sturm/Hagel mit abgesichert.

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