Auslandsreisekrankenversicherung

Eine Auslandsreisekrankenversicherung ist eine Untergruppe der Krankenversicherung und sollte immer dann abgeschlossen werden, wenn ein Urlaub außerhalb von Deutschland geplant ist oder ansteht.

Grundsätzlich gilt: versicherbar durch eine Auslandsreisekrankenversicherung sind alle Personen, die ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland haben.

Zu welchem Zeitpunkt sollte eine Auslandsreisekrankenversicherung abgeschlossen werden?

Die Auslandsreisekrankenversicherung sollte immer vor Reisebeginn abgeschlossen werden. Ein nachträglicher Abschluss ist in der Regel nicht möglich.

Ebenfalls vor Reisebeginn sollte sich über eine Reisegepäck- und Reiserücktrittsversicherung Gedanken gemacht werden.

Welche Kosten werden von einer Auslandsreisekrankenversicherung übernommen?

In zahlreichen Ländern übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die medizinischen Leistungen nur teilweise oder gar nicht. Kommt es zum Krankheitsfall im Ausland, übernimmt die gesetzliche Krankenkasse zwar innerhalb der Europäischen Union und solchen Ländern, die mit Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen haben, einen Teil der anfallenden medizinischen Kosten, der Großteil der Kosten muss vom Versicherten selber getragen werden.

Falls der Gang zum Arzt oder ins Krankenhaus im Urlaub unumgänglich ist, bekommt der Versicherte dort oft eine privatärztliche Rechnung – auch für Medikamente. Diese Kosten erstattet die gesetzliche Krankenkasse nicht. Eine Auslandsreisekrankenversicherung ist deshalb auch innerhalb Europas ein absolutes Muss. Für Behandlungen in einem Land ohne Abkommen mit Deutschland zahlt die Kasse ohnehin nichts.

Für alle medizinisch notwendigen Behandlungen wird die Versorgungslücke durch die Auslandsreisekrankenversicherung geschlossen. Bei Zahnbehandlungen wird lediglich eine Notfallversorgung (schmerzlindernd) übernommen. Ein Zahnersatz ist nicht Gegenstand einer Auslandsreisekrankenversicherung.

Wie lange besteht der Versicherungsschutz?

 

Dies kommt ganz darauf an, für welche Art Auslandsreisekrankenversicherung man sich entscheidet.

Empfohlen wird hier, sich vor Reiseantritt mit über die verschiedenen Möglichkeiten zu informieren und dann zu entscheiden welche Art für die eigene Situation ist.

Welche Arten einer Auslandsreisekrankenversicherung gibt es?

Die Auslandsreisekrankenversicherung bietet mehrere Möglichkeiten. Es wird zwischen sogenannten kurzfristigen, mittelfristigen und langfristigen Auslandsreisekrankenversicherungen unterschieden.

Wann macht eine kurzfristige Auslandsreisekrankenversicherung Sinn?

 

Die kurzfristige Auslandsreisekrankenversicherung umfasst eine Aufenthaltsdauer im Ausland von bis zu 6 Wochen. Hier kann sich die Versicherung auf eine einzige Reise beziehen, die während der Vertragslaufzeit stattfindet. Der Beitrag wird dann zumeist aus mehreren Einzelprämien pro Tag berechnet.

Wann macht eine mittelfristige Auslandsreisekrankenversicherung Sinn?

Die mittelfristige Auslandsreisekrankenversicherung ist für das ganze Jahr gültig. Hier besteht das ganze sog. Versicherungsjahr über Versicherungsschutz für jede Einzelreise.

Eine Einschränkung gibt es jedoch auch hier: Diese Variante deckt lediglich Auslandsreisen ab, die eine Höchstdauer zwischen 42 und 57 Tagen haben. In der Regel wird bei der mittelfristigen Auslandsreisekrankenversicherung ein wiederkehrender Jahresbeitrag für den Zeitraum der bestehenden Versicherung erhoben.

Wann macht eine langfristige Auslandsreisekrankenversicherung Sinn?

Eine langfristige Auslandsreisekrankenversicherung ist vorrangig für Personen gedacht, die sich aus beruflichen Gründen oder ihrer Ausbildung wegen, über längere Zeit im Ausland aufhalten. Der Auslandsaufenthalt kann hier bis zu 5 Jahre dauern.

Wonach richtet sich der Beitrag der Auslandsreisekrankenversicherung?

Vorrangig spielt die Art der Auslandsreisekrankenversicherung eine große Rolle. Jemand, der nur zwei Wochen in den Auslandsurlaub fährt, zahlt einen geringeren Beitrag als eine Person, die sich aus beruflichen Gründen für 2 Jahre im Ausland befindet.

Ein weiterer wichtiger Indikator für den Beitrag einer Auslandsreisekrankenversicherung ist aber auch das Alter der zu versicherten Person, da im Alter statistisch gesehen häufiger Unfälle (auch im Ausland) passieren oder eine medizinische Versorgung notwendig wird.

Wie sieht die Ergänzung für gesetzlich Versicherte aus?

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) erbringt nur Leistungen, wenn das Aufenthaltsland der Europäischen Union angehört oder ein Sozialversicherungsabkommen mit der Bundesrepublik abgeschlossen wurde.

Aufwendungen für einen notwendigen medizinischen Rücktransport nach Deutschland werden von der GKV grundsätzlich nicht übernommen. Die betroffene Person bleibt in einem solchen Fall immer auf den Kosten sitzen.

Ein paar Beispiele zur Orientierung:

Je nach Maschinentyp kann ein Ambulanz-Sonderflug von den kanarischen Inseln nach Deutschland bis zu 45.000€ kosten.

Ein Intensivtransport aus Mexiko liegt bei knapp 70.000€ und ein vergleichbarer Transport aus Asien oder Australien kann schonmal bis zu 130.000€ kosten.

Ist eine Auslandsreisekrankenversicherung für privat Krankenversicherte trotzdem sinnvoll?

Ja, auch für privat Krankenversicherte macht eine zusätzliche Absicherung durch eine Auslandsreisekrankenversicherung Sinn.

Der Versicherungsschutz in der privaten Krankenversicherung erstreckt sich zwar auf Europa, für Auslandsaufenthalte außerhalb von Europa ist der Versicherungsschutz jedoch sehr eingeschränkt oder sogar ausgeschlossen. Zudem entfällt bei einer Auslandsreisekrankenversicherung der Selbstbehalt, der über die normale private Krankenversicherung immer beansprucht wird.

Aber nicht nur hier lässt sich durch die Auslandsreisekrankenversicherung Geld sparen. Beansprucht der Versicherungsnehmer im (EU-) Ausland die zusätzlich abgeschlossene Auslandsreisekrankenversicherung, bleibt die in der privaten Krankenversicherung typische Beitragsrückerstattung davon unberührt und kann weiterhin voll in Anspruch genommen werden.

Auch der medizinisch notwendige Krankenrücktransport wird von der Auslandsreisekrankenversicherung übernommen, von der privaten Krankenversicherung – sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde – jedoch nicht.

Gibt es auch Ausschlüsse in der Auslandsreisekrankenversicherung?

Jeder Versicherer leistet etwas anders, denn die Versicherungsbedingungen sind bei allen Versicherern unterschiedlich.

Marktüblich ist jedoch der Ausschluss in folgenden Fällen:

 

– bei Vorerkrankungen

– bei Behandlungen, die der alleinige Grund oder einer der Gründe für die Reise sind

– bei Behandlungen, die vor Reisebeginn begonnen und währenddessen weitergeführt werden

Reist eine Person beispielsweise für eine (günstigere) Zahnbehandlung ins Ausland, werden diese Kosten nicht von der Auslandsreisekrankenversicherung übernommen. Der Versicherungsnehmer hat diese Kosten allein zu tragen.

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