Doppelversicherung / Mehrfachversicherung

Von einer Doppelversicherung bzw. Mehrfachversicherung spricht man, wenn ein versichertes Interesse gegen dieselbe Gefahr bei mehreren Versicherungsgesellschaften versichert ist. Es ist dabei nicht relevant, ob der Versicherungsnehmer ebenfalls identisch ist.

Der Begriff Doppelversicherung ist mittlerweile veraltet, weshalb man heute fast ausschließlich von einer Mehrfachversicherung spricht.

Ist ein Risiko bei mehreren Versicherern gegen dieselbe Gefahr versichert, übersteigen die zusammengerechneten Versicherungssummen in den meisten Fällen den Versicherungswert (überhöhte Versicherungsdeckung).

Im Schadenfall würde durch die von jedem Versicherer zuzahlende Entschädigungssumme also auch die Gesamtschadenhöhe überschritten werden.

Was passiert also im Schadenfall?

Kommt es zu einem Schadenfall und ist das Risiko doppelt versichert,

treten die Paragraphen 78 und 79 des VVG (Versicherungsvertragsgesetz) in Kraft.

Demnach haften die beteiligten Versicherer als Gesamtschuldner. Das bedeutet, jeder Versicherer leistet nach dem Umfang des mit ihm vereinbarten Versicherungsvertrages. Der Versicherungsnehmer erhält jedoch insgesamt nicht mehr, als die Entschädigungsleistung, die für den Ausgleich des Schadens erforderlich ist. Es kommt also zu einer Ausgleichspflicht der beteiligten Versicherungsunternehmen untereinander.

Also lohnt es sich nicht, extra mehrere Verträge abzuschließen, um höhere Leistungen abzukassieren?

Sämtliche, vom Versicherungsnehmer abgeschlossenen Versicherungsverträge sind nichtig, sobald sich herausstellt, dass er diese absichtlich abgeschlossen hat, um daraus im Schadenfall einen finanziellen Vorteil zu erlangen.

Auch wenn die Verträge in diesem Fall nichtig sind: Den Versicherern stehen trotzdem die Beiträge zu, zumindest, bis sie Kenntnis von den Umständen, die zur Nichtigkeit geführt haben, erlangt haben (§78(3) VVG).

Wie kommt es zu einer Mehrfachversicherung?

In der Regel kommt es unbeabsichtigt zu einer Mehrfachversicherung. Ein Beispiel: ein Kunde schließt eine Verkehrsrechtsschutzversicherung ab und denkt nicht darüber nach, dass er als Mitglied eines Automobilclubs bereits über den entsprechenden Versicherungsschutz verfügt. Es gibt also oft Überschneidungen im Deckungsumfang der verschiedenen Versicherungen.

Was kann der Versicherungsnehmer tun, wenn er feststellt, dass eine Mehrfachversicherung für sein Risiko besteht?

Gemäß §79 VVG kann der Kunde die Beseitigung der Mehrfachversicherung verlangen, in dem entweder der später geschlossene Versicherungsvertrag aufgehoben wird oder beispielsweise die bei einem Versicherer bestehende Versicherungssumme auf den Teil reduziert wird, der durch die andere Versicherung nicht gedeckt ist. Durch die Herabsetzung der Versicherungssumme, verringert sich natürlich auch der zu zahlende Beitrag.

Kann man eine Mehrfachversicherung verhindern?

In manchen Verträgen gibt es eine Subsidiaritätsklausel. Diese regelt von vorn herein, welcher Versicherer vorrangig die Entschädigung zu leisten hat.

Gibt es in mehreren Verträgen entsprechende Klauseln und kollidieren diese, so heben sie sich gegenseitig auf und dann greift die gesamtschuldnerische Haftung wieder.

Gibt es auch Mehrfachversicherungen, die nicht aufgelöst werden müssen?

Da der §78 VVG nur im Bereich der Schadenversicherung – wozu auch die Haftpflicht und die Rechtsschutzversicherung gehören – Anwendung findet, gibt es auch Mehrfachversicherungen, die rechtens und gewollt sind.

Hierzu gehören beispielsweise die Renten- und Lebensversicherungen. Hier bringt die Absicherung durch mehrere Verträge einen absoluten Vorteil, um im Alter gut auskommen zu können. Daher kann man auch bei unterschiedlichen Anbietern so viele Verträge abschließen wie man möchte.


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