Kunstversicherung

Kunstobjekte wie Bilder, Installationen oder Statuen sind oft sehr wertvoll und bedürfen einer umfassenden Versicherung, um vor Schäden geschützt zu sein. Dabei ist es wichtig zu wissen, welchen Wert die Kunstsammlung hat, um sie optimal zu versichern. Eine Hausratversicherung umfasst diesen Schutz meistens nicht. Deshalb empfiehlt es sich, zusätzlich eine Kunstversicherung abzuschließen, um das sensible Gut effektiv zu schützen. Die Kunstversicherung kann sowohl von Privatpersonen als auch von Gewerbetreibenden in Anspruch genommen werden. In manchen Fällen bietet es sich an, jedes Kunstobjekt individuell abzusichern, um die optimale Kunstversicherung zu erhalten und eine Unterversicherung zu vermeiden.

Besonders für private Kunstsammler, Unternehmen mit Firmensammlungen, Galeristen, Museen und Kunsthändler ist die Kunstversicherung sinnvoll.

Wofür wird eine Kunstversicherung benötigt?

Zu Kunstgegenständen zählen beispielsweise Gemälde, Fotografien, Skulpturen und Antiquitäten, aber auch Manuskripte, kunstgewerbliche Gegenstände, Teppiche sowie wertvolles Porzellan, Sammlungen ebenso wie Pelze oder Schmuck.

Eine Kunstversicherung schützt gegen Diebstahl, gegen Feuerschäden, gegen Transportschäden, gegen Wasserschäden und weiteren möglichen Schadensfällen, die eintreten können. Versichert sind die Zerstörung, die Beschädigung und der Verlust der versicherten Sachen. Mit einer Allgefahrendeckung ist es möglich, diese und weitere Ereignisse abzudecken. Häufig beinhaltet die Kunstversicherung auch die Restaurierung eines Kunstobjektes, falls dies -beispielsweise durch Ruß – beschädigt wurde.

Folgende Gefahren sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen:

  • Krieg, Bürgerkrieg und kriegsähnliche Ereignisse,
  • Terror (ggf. gegen Zusatzbeitrag versicherbar)
  • Streik, Arbeitsunruhen und Innere Unruhen (ggf. gegen Zusatzbeitrag versicherbar)
  • Beschlagnahme oder sonstige Eingriffe hoher Hand
  • Kernenergie

Wie hoch kann ich meine Kunstobjekte versichern?

Um den Wert der Kunstgegenstände einschätzen zu können, stellt der Versicherer einige konkrete Fragen, um ein optimales Angebot erstellen zu können und die Sammlung richtig einschätzen zu können. Es werden Fragen gestellt zu Vorschäden, Standort der Kunstobjekte, Häufigkeit des Transportes der Objekte und ob sie der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. Im Rahmen dieser Befragung wird schließlich der Wert sowie die Versicherungssumme berechnet.

Welche Kosten sind versichert?

Der Versicherungsnehmer erhält im Versicherungsfall die nachstehenden, erforderlich gewordenen Kosten, damit die Entschädigungsleistung des Versicherers nicht hierfür verwendet werden muss. Je Versicherungsfall werden die Kosten nach den Versicherungsbedingungen, bis maximal 10 % der Gesamtversicherungssumme ersetzt wobei Höhere Summen vereinbar sind:

  • Schadenabwendungs- und Schadenminimierungskosten: Kosten, die für notwendige Maßnahmen entstehen, die der Versicherungsnehmer zur Abwendung oder Minderung des Schadens aufwendet.
  • Restaurierungskosten: Kosten, die für die Restaurierung und Dokumentation sowie für die erforderlichen Transporte zum und vom Restaurator notwendig sind sowie die Versicherungskosten während der Verweildauer beim Restaurator.
  • Aufräumungskosten: Notwendig gewordene Kosten für das Aufräumen sowie für das Wegräumen und den Abtransport der Reste von versicherten Sachen.
  • Bewegungs- und Schutzkosten: Kosten, um zur Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung versicherter Objekte andere Sachen zu bewegt, zu verändert oder zu schützen.
  • Transport- und Lagerkosten: Kosten für den Transport und die Unterbringung versicherter Objekte, solange der Versicherungsort unbenutzbar ist oder die Lagerung dem Versicherungsnehmer in einem benutzbaren Teil nicht zumutbar ist.

Sonstige Kosten:

  • Kosten, die entstehen, um abhandengekommene versichere Sachen wiederzuerlangen oder vergleichbare Kunstobjekte zu erwerben (zum Beispiel Reisekosten, Transportkosten, etc.).
  • Kosten für die Restaurierung oder Neubeschaffung beschädigter Rahmung und Schutzverglasung.
  • Kosten die für Gutachter und Sachverständige entstehen.

Welche Schäden sind nicht versichert?

  • Allmähliche Einwirkung von Sonnenlicht
  • Natürliche Beschaffenheit, Abnützung und Verschleiß
  • Schädlinge und Ungeziefer
  • Bearbeitung, Reinigung, Reparatur und Restaurierung (ggf. versicherbar Restaurierungskosten)
  • Vergrößerung von Altschäden
  • Veruntreuung, Unterschlagung und Betrug sofern der Versicherungsnehmer oder einer seiner Repräsentanten als Täter nachgewiesen kann
  • mangelhafte Verpackung, wenn sie vom Versicherungsnehmer oder einem seiner Repräsentanten vorgenommen wurde

Bei hochwertigen Haushalten kann eine Kunstversicherung die bessere Lösung sein, als eine Hausratversicherung, denn die Kunstversicherung kann grundsätzlich neben der Kunst auch alle übrigen Hausratgegenstände inkludieren, sogar Fahrräder können gegen einfachen Diebstahl versichert werden. Ebenfalls kann das dazugehörige Wohngebäude Teil der Kunstversicherung sein


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