Versicherungsbetrug

Als Versicherungsbetrug bezeichnet man Handlungen, mit denen Versicherungsnehmer oder Dritte Versicherungsleistungen in betrügerischer Absicht beanspruchen. Nach § 263 StGB entspricht dies dem allgemeinen Tatbestand des Betruges. Der Tatbestand umfasst die Tathandlung des Versicherungsmissbrauchs nach § 265 StGB, dass eine versicherte Sache zerstört oder beschädigt wird. Als eigenständigen Straftatbestand gibt es den Begriff des Versicherungsbetrugs nicht mehr.

Um sich des Versicherungsbetrugs schuldig zu machen bedarf es eines vorsätzlichen Handelns:

  • Bei der schuldhaften oder vorsätzlichen Herbeiführung eines versicherten Schadens verursacht ein Versicherungsnehmer geplant ein Schadensereignis. Gegenüber der Versicherung wird behauptet, dass der Schaden durch ein zufälliges Ereignis eingetreten sei.
  • Durch Übertreibung kann ein vorliegender Versicherungsfall größer gemacht werden, als er tatsächlich eingetreten ist.
  • Der Begriff des fingierten Schadens beschreibt ein Ereignis, in dem kein Schaden im Sinne der Versicherungsbedingungen oder Gesetze eingetreten, er wird nur vorgetäuscht. Hier besteht grundsätzlich keine Leistungspflicht der Versicherung, da sie nur bei einem echten Schadenereignis leisten muss und ein Versicherungsfall nicht eingetreten ist.
  • Besteht für einen Schaden kein Versicherungsschutz, so wird gerne das Schadenereignis umdefiniert, so dass durch die Ergänzung von falschen Umständen oder das Weglassen von tatsächlichen Geschehnissen ein Versicherungsfall vorgetäuscht wird.

Jede der o.g. Handlungen kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren bestraft werden.

Als besonders schwerwiegender Versicherungsbetrug wird angesehen, wenn der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vortäuscht, nachdem er oder ein anderer eine Sache von bedeutendem Wert durch eine Brandstiftung in Feuer gesetzt hat und diese dadurch ganz oder teilweise zerstört wurde. Im Fokus öffentlicher Aufmerksamkeit stehen oft „professionelle“ Versicherungsbetrüger, die in großem Maße und wiederholt Versicherungsgesellschaften betrügen.

Ein Großteil des Versicherungsbetruges geht jedoch von den gewöhnlichen Versicherungskunden aus, die nur ein- oder zweimal in ihrem Leben eine Versicherung um einen recht geringen Betrag betrügen. Es lassen sich die genaue Zahl der Betrüger sowie die Anzahl der Schäden nicht exakt bestimmen. Sach-, Haftpflicht-, und Kfz-Versicherer kommen jedoch zu dem Schluss, dass in fast allen Industrieländern rund 10 % aller Schadenmeldungen auf Betrug basieren. In einigen Sparten wird sogar ein Anteil von 50 % vermutet.

Die Versicherer verlieren jährlich viel Geld durch überhöhte Entschädigungszahlungen, welches sie dann für berechtigte Ansprüche nicht mehr ohne Weiteres zur Verfügung haben. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) gab im Jahr 2013 an, dass der durch Versicherungsbetrug entstandene Schaden in der Unfall- und Schadenversicherung jährlich bei rund vier Milliarden Euro liegt. Rund zwei Milliarden davon entfallen auf die Kraftfahrtversicherung, eine Milliarde auf die Sachversicherung und ungefähr eine halbe Milliarde auf die Allgemeine Haftpflichtversicherung. Frühere Maßnahmen von Versicherern konzentrierten sich hauptsächlich auf die Kontrolle potenziell betrügerischer Ansprüche. Vorbeugung wurde bisher nicht viel praktiziert, obwohl sie möglich wäre. Beispiele für Gegenmaßnahmen aus dem Kontrollbereich sind unabhängige Schadensgutachter. Eine weitere Maßnahme zur Aufdeckung von Betrugsfällen ist das Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft (HIS). HIS ist eine Warn- und Hinweisdatenbank der im Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) organisierten Versicherungsunternehmen, in die verdächtige Versicherungsnehmer eingetragen und abgeglichen werden.


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