Inhaltsversicherung

Eine Inhaltsversicherung wird auch Inventarversicherung, Geschäftsinhalts-, Betriebsinhalts-, Sachinhalts-,
Gewerbeinhalts- oder auch gewerbliche Hausratversicherung genannt. Sie sichert Betriebe und
Unternehmen gegen Schäden am eigenen Inventar, an Produkten, Warenbeständen, Vorräten und
geschäftliche Utensilien ab. Die Versicherung kann individuell an die Bedürfnisse des Betriebes angepasst
werden, sodass ein optimaler Versicherungsschutz gegeben ist.

Doch nicht nur der materielle Schaden an dem Inventar des Betriebes ist versichert: auch für Verluste oder
Schäden durch Diebstahl oder Brand kommt die Inhaltsversicherung auf.

Technische als auch kaufmännische Betriebseinrichtungen sind in der Police enthalten. Das bedeutet,
gewerblich genutzte Computer, Geräte, Inventar sowie die Büroeinrichtung wie Schreibtische oder Möbel
sind in der Inhaltsversicherung versichert.

Wichtig ist, dass der Versicherungsnehmer Eigentümer der Sache ist, die Sache unter Eigentumsvorbehalt
erworben hat, die Sache mit Kaufoption geleast hat oder die Sache sicherungsübereignet hat. Manche
Versicherer schließen auch fremdes Eigentum mit in den Versicherungsschutz ein. Dies ist zum Beispiel der
Fall, wenn der Versicherungsnehmer zum Beispiel fremde Laptops oder Smartphones in seinem Büro bzw.
Versicherungsort repariert.

Teilweise sind auch am Gebäude angebrachte Sachen wie Leuchtreklamen mitversichert oder auch
transportable Sachen wie Laptops, die sich in einem Hotelzimmer befinden. Auch neue Grundstücke oder
Betriebsorte können durch die Inhaltsversicherung mit in der Police eingeschlossen werden.

Dabei ist zu beachten, dass Daten und Computerprogramme nicht immer als Sache gelten und somit
möglicherweise nicht im Versicherungsschutz enthalten sind. Auch für Bargeld und Wertgegenstände kann
es gesonderte Absprachen je nach Versicherer geben. Die speziellen Leistungen, die die
Inhaltsversicherung mit sich bringt, lassen sich je nach Bedarf des Versicherungsnehmers anpassen. Zum
Beispiel kann auch ein Schutz gegen Erdbeben, Lawinen oder auch Rauch, Aussperrung sowie Streik
inkludiert werden. Auch eine All-Risk-Deckung ist im Rahmen der Inhaltsversicherung möglich.

In einem Schadensfall kommt der Versicherer für die Reparatur, die Wiederherstellung oder auch die
Wiederbeschaffung / Neuanschaffung der Sache auf. Auch Löschkosten, Aufräum- und Abbruchkosten,
Datenwiederherstellung, Austausch von Schlössern, Gebäudeschäden nach Einbruch und Gutachterkosten
werden von der Inhaltsversicherung getragen.

Welche Schäden sind in der Inhaltsversicherung nicht versichert?

Schäden in Folge von Krieg, Kernenergie, Sturmflut, Tsunami, grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzlich
herbeigeführte Schäden sind nicht Gegenstand der Inhaltsversicherung.

Je nach Art, Typ und Größe des Unternehmens kalkulieren sich die Kosten für die Inhaltsversicherung. Auch
die Art des Gebäudes, der Standort und Vorschäden nehmen Einfluss auf die Höhe der
Versicherungssumme. Die Gefahrenlage des Unternehmens bzw. Des Betriebes wird im vornherein
ermittelt, sodass daraus dann die Versicherungssumme berechnet wird. Durch die Fluktuation der Waren-
und Lagerbestände bzw. Des Inventars sollten immer 10% auf die Versicherungssumme ausgeschlagen
werden, um einen allumfassenden Schutz zu erhalten.

Die Versicherung schaut sich nach einem Schadensfall entweder den Neuwert, den Zeitwert (Abnutzung der
Sache unter 40%) oder auch den gemeinen Wert an, um die Schäden oder den Verlust zu ersetzen.

Mehr dazu ->


Weitere Informationen

Versicherungen für Privatkunden

Versicherungen für Firmenkunden

Versicherungen für den öffentlichen Dienst

» zur Versicherungslexikon Übersicht

Nach oben scrollen
fair Finanzpartner oHG hat 4,94 von 5 Sternen 394 Bewertungen auf ProvenExpert.com