Glasversicherung

Die Glasversicherung ist eine Sachversicherung, die eigenständig oder in Kombination mit einer Hausratversicherung, Wohngebäudeversicherung oder auch mit einer gewerblichen Gebäudeversicherung und Betriebsinhaltsversicherung abgeschlossen werden kann.

Warum eine extra Versicherung für Glasbruchschäden abschließen?

In Gebäudeversicherungen und Hausratversicherungen ist die Gebäude- und Mobiliarverglasung mitversichert. Hier ist jedoch zu unterscheiden: Bei beiden Versicherungen sind nur Glasschäden am Hausrat oder an der Gebäudeverglasung versichert, die durch die versicherten Gefahren, in aller Regel Sturm und Hagel, Leitungswasser und Feuer, entstanden sind. Geht jedoch das Glas außerhalb dieser versicherten Gefahren kaputt, so besteht kein Versicherungsschutz für diesen Schaden. Hier käme dann die Glasversicherung ins Spiel. Durch die Allgefahrendeckung einer Glasversicherung ist es völlig irrelevant, wie das Glas zu Bruch ging. Die Gebäude- oder Mobiliarverglasung muss folglich nicht durch eine bestimmte versicherte Gefahr kaputt gegangen sein.

Wie entscheidet sich, ob das Glas von der Versicherung ersetzt wird?

Bei der Glasversicherung wird im Schadenfall immer geguckt, ob ein Bruch des Glases vorliegt. Ein Bruch der Verglasung liegt dann vor, wenn eine Scheibe durchgehend in ihrem Querschnitt beschädigt ist. Ein Riss oder Sprung, der von der Vorder- bis zur Rückseite reicht, ist dem Bruch gleichzusetzen. Nicht entschädigt werden sogenannte Muschelschäden. Das sind kleine Aufplatzungen aus dem Glas. Auch Abschürfungen und Schrammen, sowie das Eintrüben von Isolierverglasung sind nicht hinreichend und daher nicht versichert.

Wie wird der Glasschaden entschädigt?

In der Glasversicherung wird immer im Naturalersatz entschädigt, nicht in Geldersatz. Das bedeutet, der Versicherer ersetzt das beschädigte oder zerstörte Glas durch Liefern und Montieren von Glas bzw. Glasteilen gleicher Art und Güte.
Geht beispielsweise das Ceranfeld zu Bruch, weil der Kochtopf zu hart aufgeschlagen ist, besteht die Entschädigung des Versicherers in der Lieferung und Montage eines gleichwertigen Ceranfeldes, nicht in der Auszahlung des Wertes in einem Geldbetrag.

Ist nur der reine Sachschaden bei einer Glasversicherung versichert?

Nein, bei der Glasversicherung sind neben den reinen Sachschäden auch die damit verbundenen Aufräumkosten, sowie Liefer- und Montagekosten mitversichert. Weiter übernimmt die Glasversicherung alle Kosten für eine Notverglasung.
Sollte z.B. die Glasscheibe in der Haustür kaputt gehen, ersetzt die Glasversicherung nicht nur den Sachschaden, sondern beseitigt die umliegenden Scherben und lässt die Tür vorläufig verschließen.

Wo besteht der Schutz einer Glasversicherung?

Der Schutz einer Glasversicherung gilt immer am jeweiligen Versicherungsort. Als Versicherungsort ist der Ort zu verstehen, der im Versicherungsschein angegeben wurde. Dies können sowohl Gebäude/Wohnungen als auch Räume von Gebäuden sein.

Welche Glasscheiben sind versichert?

In der Glasversicherung sind fertig eingesetzte oder montierte Scheiben, Platten oder Spiegel aus Glas und Kunststoff, sowie Glaskeramikkochfelder (Ceranfeld) versichert. Ebenfalls eingeschlossen sind künstlerisch bearbeitete Glasarbeiten wie z.B. aufwendig gearbeitete Glastüren. Ebenfalls vom Versicherungsschutz der Glasversicherung umfasst sind Aquarien/Terrarien, Lichtkuppeln oder Platten aus Glaskeramik.

Welche Versicherung zahlt, wenn ich in meiner gemieteten Wohnung eine Fensterscheibe beschädige?

Der erste Gedanke wäre, dass die vom Mieter beschädigte Glasscheibe über dessen Privathaftpflichtversicherung zu regulieren wäre, schließlich hat dieser den Schaden ja auch verursacht. Dies ist aber nicht der Fall. Mietsachschäden an Glas sind über die Glasversicherung mitversichert. Auch wenn das Fensterglas nicht Eigentum des Mieters ist, kann dieser den Schaden bei seiner Glasversicherung geltend machen.

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