Reisegepäckversicherung

Eine Reisegepäckversicherung soll den Verlust oder die Beschädigung von Koffern und anderem Reisegepäck ersetzen. Wenn weder die Hausratversicherung noch eine Fluggesellschaft für den Koffer zuständig ist, kann eine spezielle Reisegepäckversicherung sinnvoll sein.

Die Reisegepäckversicherung zahlt unter anderem bei Diebstahl oder Raub und Schäden durch Feuer, Überschwemmung oder Sturm/Hagel. Wenn das Gepäck bei einem Unfall oder während der Reise beschädigt wird, kann der Schaden seiner Versicherung gemeldet werden. Sie ersetzt meist den sogenannten Zeitwert der versicherten Sachen, also den Gebrauchtpreis unter Berücksichtigung des Alters und Zustandes. Einige Versicherer erstatten den Neuwert. Für die Schadensabwicklung sind bei der Versicherung in der Regel Quittungen und Belege im Original hilfreich.

Die Liste der Ausschlüsse und Einschränkungen in den Versicherungsbedingungen ist in jedem Fall zu beachten. Bei Verlust von Bargeld, Kreditkarten oder Flugtickets und Fahrkarten zahlt die Versicherung in der Regel nicht. Elektrische Gegenstände, Fotoapparate, Wertsachen und Laptops ersetzen die meisten Versicherer nur bis zu einem im Vertrag festgelegtem Betrag. Welche Leistungen ausgeschlossen sind, ist in den Versicherungsbedingungen nachzulesen.

Verliert oder vergisst der Kunde seine wertvolle Kamera auf einer Reise, bekommt er vom Versicherer keine Leistung erstattet, wenn der Versicherer erfährt, dass das Gepäck unbeaufsichtigt war. In diesem Fall kann sich der Versicherer auf grobe Fahrlässigkeit berufen und die Leistung kürzen oder verweigern. Bei einem Koffer gilt es mitunter schon als grob fahrlässig, wenn der Reisende ihn nicht zwischen den Beinen einklemmt oder in der Hand hat.

Haftet die Hausratversicherung für Reisegepäck?

In der Regel sind das Reisegepäck und die Wertsachen weltweit drei Monate lang mit zehn Prozent der Versicherungssumme, maximal 10.000 Euro, in der Hausratversicherung mitversichert. Viele Versicherer bieten hier mittlerweile deutlich höhere Absicherungsmöglichkeiten an.

Wann macht eine Reisegepäckversicherung Sinn?

Gerade bei den immer beliebter werdenden Reisen mit dem Fernbus kann eine Reisegepäckversicherung Sinn machen. Durch das häufige Ein- und Umsteigen entsteht oft ein richtiger Wirrwarr. Wer am Ende der Reise seinen Koffer nicht mehr wiederfindet, hat leider Pech gehabt. In diesem Fall würde die normale Hausratversicherung nicht entschädigen. Auch das Busunternehmen haftet in aller Regel nicht, da hilft dann nur noch eine Reisegepäckversicherung.

Wann haftet die Reisegepäckversicherung?

In der Reisegepäckversicherung sind Schäden versichert, die durch Diebstahl, Raub oder Zerstörung entstanden sind. Zerstört werden kann das Reisegepäck durch die versicherten Gefahren Feuer, Leitungswasser und Sturm/Hagel.

Der Leistungsanspruch besteht in der Regel, wenn versichertes Reisegepäck in Verbindung mit:

  • der Aufbewahrung durch ein Beförderungsunternehmen, einen Beherbergungsbetrieb oder eine Gepäckaufbewahrung sowie
  • eines Verkehrs- oder Personenunfalls
  • einer Straftat (zum Beispiel Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub, räuberische Erpressung, vorsätzliche Sachbeschädigung),
  • eines Elementarereignisses (zum Beispiel Feuer, Blitzschlag, Überschwemmung, Sturm),

abhandenkommt, beschädigt oder zerstört wird.

Was ist in der Reisegepäckversicherung versichert?

Nicht nur der reine Sachschaden ist in der Reisegepäckversicherung mitversichert. Auch die durch den Schaden entstehenden Kosten trägt der Versicherer mit. Sollte bei einer Reise das Gepäck am Flughafen gestohlen werden, stehen dem Versicherungsnehmer nicht nur die Entschädigung der gestohlenen Sachen zu, sondern auch alle notwendigen Kosten, um sich provisorisch neue Kleidung, wie Badehose o.Ä. zu besorgen.

Wann besteht in der Regel kein Leistungsanspruch aus der Reisegepäckversicherung?

In den meisten Reisegepäckversicherungen gelten folgende Leistungsausschlüsse:

  • Wenn Reisegepäck vergessen oder verloren,
  • es unbeaufsichtigt abhandenkommt,
  • finanzielle Schäden infolge eines Reisegepäckschadens entstehen oder
  • versicherte Gegenstände dauerhaft nicht am Hauptreisewohnort, sondern anderweitig aufbewahrt werden (zum Beispiel Zweitwohnsitz, Boote, Campingwagen).

In den Ausschlüssen der Reisegepäckversicherungen werden auch die Gegenstände aufgelistet, die grundsätzlich nicht versichert sind. Dies sind in der Regel Bargeld, Wertpapiere, Fahrkarten, motorisierte Fahrzeuge samt Zubehör sowie Jagd- und Sportwaffen.

Wie entschädigt der Versicherer?

Entschädigt wird in aller Regel der Zeitwert des beschädigten oder gestohlenen Gepäcks. Das bedeutet, der Versicherer zahlt den aktuellen Wert der Sachen, es werden also Abzüge aufgrund des Alters der Sachen gemacht.

Was ist, wenn der Koffer während des Fluges verloren geht?

In diesem Fall haftet nicht die Reisegepäckversicherung, sondern die jeweilige Fluggesellschaft für das Abhandenkommen des Reisegepäcks. Das Gepäck ist über die Fluggesellschaft oder den Reiseveranstalter versichert. Verliert die Gesellschaft das Reisegepäck, haben Passagiere einen Anspruch auf Ersatz. Muss in der Zeit des Wartens auf die Nachsendung der verschollenen Sachen nachgekauft werden, weil der Koffer länger weg ist, können die Neuanschaffungen der Fluggesellschaft in Rechnung gestellt werden.

Auch die Bahn-, Schifffahrts- und Busunternehmen haften, falls Reisegepäck verloren geht oder beschädigt wird. Allerdings muss in solchen Fällen nachgewiesen werden, dass das Unternehmen oder seine Mitarbeiter den Verlust oder die Beschädigung verschuldet haben. Dies ist in der Regel sehr schwierig. Eine Ausnahme gilt, sofern das Gepäck durch einen Unfall beschädigt wurde. Dann zahlt das Verkehrsunternehmen in jedem Fall.

Wurde eine Pauschalreise gebucht, sollte unbedingt der Reiseveranstalter informiert werden, wenn Reisegepäck beschädigt am Urlaubsort ankommt oder nicht auftauchen. Dies gilt als Reisemangel. Kommt das Gepäck nicht oder mit großer Verspätung am Urlaubsort an, ist es möglich den Reisepreis zu mindern.

Oftmals werden Reisegepäckversicherungen auch in Verbindung mit der Auslandsreisekrankenversicherung und der Reiserücktrittsversicherung angeboten.


Weitere Informationen

Versicherungen für Privatkunden

Versicherungen für Firmenkunden

Versicherungen für den öffentlichen Dienst

» zur Versicherungslexikon Übersicht

Nach oben scrollen
fair Finanzpartner oHG hat 4,90 von 5 Sternen 495 Bewertungen auf ProvenExpert.com