Haftpflichtversicherung

Verursacht ein Versicherungsnehmer einen Schaden an der Person oder an Sachen eines Dritten, haftet er laut Gesetz für den entstandenen Schaden und muss Schadensersatz leisten. Eine abgeschlossene Haftpflichtversicherung haftet stellvertretend für den entstandenen Schaden und übernimmt die Verantwortung. Sollte der Geschädigte also Schadensersatzansprüche stellen, gleicht die Haftpflichtversicherung den finanziellen Schadensersatz bei berechtigter Forderung aus.

Die Haftpflichtversicherung kann mit unterschiedlichen Laufzeiten abgeschlossen werden: Ein Jahr oder mehrere Jahre sind möglich und die Police verlängert sich zum Ablauf automatisch, falls der Versicherungsvertrag nicht gekündigt wird. Die Laufzeit wird gesetzlich jedoch auf maximal drei Jahre begrenzt.

Welche Haftpflichtversicherungen gibt es?

Alle Haftpflichtversicherungen, die es im Versicherungsmarkt gibt, decken grundsätzlich Sach-, Personen-, und Vermögensschäden ab, die Dritten entstehen. Die Haftpflicht kommt im Falle eines Schadens bis zur Höhe der Deckungssumme für die Kosten auf, die in Zusammenhang mit dem Schaden und dessen Folgen entstanden sind. Die wichtigste Haftpflichtversicherung ist die Private Haftpflichtversicherung, denn sie sichert Schäden ab, die im Privatleben und im privaten Umfeld sowie in der Freizeit geschehen.

Neben der grundsätzlichen Privaten Haftpflichtversicherung gibt es auch spezielle Haftpflichtversicherungen, die einen bestimmten Lebensbereich abdecken.

Darunter fallen zum Beispiel:

Bestimmte Berufsgruppen profitieren von einer Betriebshaftpflichtversicherung und Beamte sowie Angestellte des Öffentlichen Dienstes können eine Diensthaftpflichtversicherung abschließen. Diese deckt Schäden Dritter ab, die während der Dienstzeit auftreten.

Manche Haftpflichtversicherungen wie die Hundehaftpflichtversicherung und die Kfz-Haftpflichtversicherung sind in Deutschland außerdem gesetzlich verpflichtend.

Welche Leistungen sind in einer Haftpflichtversicherung enthalten?

Eine Haftpflichtversicherung leistet, sobald ein berechtigter Schadensersatzanspruch eines Dritten bzw. Geschädigten vorliegt. Der Versicherungsnehmer schützt sich mit einer Haftpflichtversicherung also vor finanziellen Konsequenzen bei schuldhaftem Verhalten, denn er haftet grundsätzlich mit seinem privaten, gesamten Vermögen.

Die Haftpflichtversicherung sichert gegen die Risiken des alltäglichen Lebens ab. Das bedeutet, der Versicherungsnehmer erhält umfassenden Schutz – je nach spezieller Haftpflichtversicherung können die Leistungen unterschiedlich ausfallen.

Dementsprechend ist der Versicherungsnehmer

  • als Radfahrer oder Fußgänger
  • als Aufsichtsperson von minderjährigen Kindern
  • bei ehrenamtlichen Tätigkeiten
  • beim Sport
  • als Vermieter
  • bei Bauvorhaben
  • im Urlaub
  • beim Einkaufen
  • usw.

Die Versicherung prüft im Schadensfall, ob ein berechtigter Schadensersatzanspruch vorliegt. Bei einer unberechtigten Schadensersatzforderung wehrt die Versicherung den Anspruch ab.

Grundsätzlich leistet die Haftpflichtversicherung bei Schäden, die sich im Laufe der Vertragslaufzeit ereignen. Dabei richtet sich die Versicherung nicht nach dem Zeitpunkt der Verursachung des Schadens, sondern nach dem offensichtlichen Schadenseintritt. Dieses Prinzip wird auch „Folgeereignistheorie“ genannt.

Grobe Fahrlässigkeit durch den Versicherungsnehmer deckt die Haftpflichtversicherung ab.

Auch im Falle einer vorherigen Privatinsolvenz des Versicherungsnehmers leistet die Versicherung und sichert so die Entschädigung des Dritten – dieser Vorgang wird auch abgesonderte Befriedigung genannt oder Forderungsausfalldeckung genannt und muss vom Geschädigten eingefordert werden.

Wann leistet die Haftpflichtversicherung nicht?

Versicherer schließen in folgenden Fällen die Übernahme des Schadensersatzanspruches aus:

  • vorsätzliche Schäden durch den Versicherungsnehmer
  • Ansprüche von Familienangehörigen und Mitbewohnern desselben Haushaltes
  • Schäden am eigenen Besitz oder Mietbesitz
  • Schäden, die aufgrund von einer Bearbeitung des Versicherungsnehmers entstehen
  • Strahlen-, Umwelt-, Asbestschäden

Manche Versicherungsgesellschaften decken inzwischen jedoch auch grundsätzlich ausgeschlossene Schäden ab, wodurch der Versicherungsnehmer jedoch eine höhere Versicherungsprämie zu erwarten hat.

Wer ist in der Haftpflichtversicherung versichert?

Privathaftpflichtversicherungen können auch für die ganze Familie abgeschlossen werden. Viele Versicherer bieten Familienversicherungen an, die etwas günstiger sind als einzelne Versicherungstarife. Auch unverheiratete Paare können eine gemeinsame Haftpflichtversicherung abschließen. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass sie einen gemeinsamen Wohnsitz haben.

Dasselbe gilt auch für andere Familienmitglieder oder Angehörige. Für den Familientarif gilt, dass alle Versicherten gemeinsam an einem Ort wohnen. Ist dies der Fall, können auch

  • Kinder, Stiefkinder, Enkel, Pflegekinder, Adoptivkinder
  • Großeltern
  • Geschwister
  • Austauschschüler
  • Nannys
  • Gärtner
  • Haushälterin

mit in den Familientarif der Privaten Haftpflichtversicherung integriert werden.

Kinder sind normalerweise in der Versicherungspolice inkludiert. Welche Regelungen hierbei gelten, sollte der Versicherungsnehmer bei seinem Versicherer erfragen.

Für Studierende gibt es oft günstigere Tarife oder die Möglichkeit, sich während des Studiums weiterhin über die Familienversicherung versichern zu lassen. Dafür muss es sich aber um ein nicht berufsbegleitendes Erststudium bzw. eine Erstausbildung handeln.

Wie hoch sind die Kosten für eine Haftpflichtversicherung?

Die Höhe der Versicherungsbeiträge richtet sich nach der Art der Haftpflichtversicherung und kann somit stark variieren. Auch die Höhe der Selbstbeteiligung spielt eine Rolle: Wird eine niedrige Selbstbeteiligung gewählt, ist die Versicherungsprämie automatisch höher. Die Selbstbeteiligung sollte kleinere Schäden abdecken. Hier reicht die Spanne in der Regel von 200 Euro bis 1.000 Euro. Versicherungsunternehmen richten sich nach der Selbstbeteiligung: das bedeutet, sie zahlen im berechtigten Schadensfall die Differenz zwischen der Schadensumme und der Selbstbeteiligung.

Bei sogenannten Bagatellschäden, also Schäden, die keine hohen Kosten verursachen, sodass der Versicherungsnehmer sogar noch unter der Selbstbeteiligung bleibt, muss der Versicherungsnehmer den Schadensersatz selbst zahlen.

Was wird unter einer Vorsorgeversicherung verstanden?

In Zusammenhang mit Haftpflichtversicherungen wird auch oft von einer sogenannten Vorsorgeversicherung gesprochen: Sie sorgt dafür, dass neue Risiken bereits ab Kauf oder Entstehung abgesichert sind (Kauf eines Hundes, Kauf eines Hauses). Der Vertrag wird separat zur Haftpflichtversicherung aufgesetzt und wichtig ist, dass das neue Risiko maximal einen Monat nach Erhalt der Beitragsrechnung beim Versicherer gemeldet wird, damit eventuelle Schäden auch rückwirkend abgesichert sind.


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